Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1: Zustimmung zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die hier auszugsweise wiedergegeben werden, sowie die entsprechenden Preise.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind für jeden Käufer zugänglich.

Artikel 2: Lieferung

2.1 - Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Ein Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zu Verzugsstrafen, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

2.2 - Die Waren werden auf Risiko des Käufers versandt. Im Falle von Schäden oder Fehlmengen muss der Käufer gemäß den Bestimmungen der Artikel L133-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung (Feiertage nicht mitgerechnet) per Einschreiben mit Rückschein klare und präzise Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geltend machen. Andernfalls kann der Käufer weder den Ersatz der Ware noch eine Entschädigung, aus welchem Grund auch immer, verlangen.

 

Artikel 3: Preise

3.1 - Die Waren werden zu dem am Tag der Bestellung geltenden Preise in Rechnung gestellt.

3.2 - Die Preise verstehen sich exklusive Steuern (Mehrwertsteuer, steuerähnliche Textilsteuer etc.) und ohne Versand- und Verpackungskosten für:

- jede Bestellung eines Einzelhändlers mit einem Mindestbestellwert von €170,- exkl. MwSt.

- jede Bestellung eines Großhändlers mit einem Mindestbestellwert von € 2.200,- exkl. MwSt.

Für Expresslieferungen und Bestellungen, bei denen die oben genannten Bedingungen für eine kostenlose Lieferung nicht erfüllt werden, wird eine Versandkosten-Pauschale in Höhe von € 9,90 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Artikel 4: Zahlung

4.1 - Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende der Rechnungsstellung.

4.2 - Die Zahlung erfolgt durch Begleichung am vereinbarten Fälligkeitstag und nicht durch Aushändigung des Zahlungsdokuments.

4.3 - Ein Skonto in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags exkl. MwSt. wird für jede Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt.

4.4 - Durch ausdrückliche Vereinbarung wird bei nicht fristgerechter Begleichung der Rechnungen gemäß Artikel 4.1 eine Verzugsstrafe erhoben, deren Zinssatz mindestens das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes betragen kann. Diese Strafzahlung wird fällig, wenn die Beträge nach der in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Frist und nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum gezahlt werden, ohne dass dafür eine Mahnung erforderlich ist. Bei Ratenzahlung einer Rechnung hat die Nichtzahlung einer einzigen Rate die sofortige Fälligkeit der gesamten Schuld ohne vorherige Mahnung zur Folge.

4.5 - Rechnungen sind per Überweisung oder per Scheck zahlbar. Wechsel werden nicht akzeptiert. Zudem werden keine Schecks für Rechnungsbeträge unter € 180,- inkl. MwSt entgegengenommen.

 Artikel 5: Leistungsmängel

5.1 – Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 2.2 müssen Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtübereinstimmung der Waren vom Käufer innerhalb einer Frist von höchstens 10 Tagen nach Lieferung der Waren vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Antrag auf Mängel nicht mehr berücksichtigt.

5.2 - Rücksendungen von Waren werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, nicht akzeptiert. Im Falle einer Zustimmung wird ein Preisabschlag in Höhe von 50% des Bruttopreises (exkl. MwSt.) auf den betroffenen Artikel angewandt. Geöffnete Waren werden unter keinen Umständen zurückgenommen. Jede Rücksendung, die dem Käufer zuzurechnen ist, geht zu dessen Lasten.

5.3 - Jeder Zahlungsverzug des Käufers hat nach Wahl des Verkäufers die Zahlung von Verzugszinsen gemäß Artikel 4.4 und/oder die Aussetzung der Ausführung laufender Aufträge und/oder den Verfall der Frist und die Verpflichtung zur Vorauszahlung bei zukünftigen Verkäufen zur Folge.

5.4 - Ab dem 1. Januar 2013 wird dem Gläubiger bei Zahlungsverzug eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 40,- für Inkassokosten gezahlt. Dieser Betrag kommt zu den Säumniszuschlägen hinzu. Sind die anfallenden Inkassokosten höher als der genannte Pauschalbetrag, kann in begründeten Fällen eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.

5.5 - Bei teilweiser oder vollständiger Infragestellung der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere durch Ausfall oder Einschränkung der Kreditversicherung, oder bei Feststellung von Zahlungsstörungen kann der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufschieben und sich insbesondere der Lieferung von Waren widersetzen, Vorauszahlung vor jeder Lieferung, sofortige Zahlung des Restbetrags der laufenden Aufträge oder jede andere von ihm für erforderlich gehaltene Sicherheit verlangen.

Artikel 6: Widerrufsklausel

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Verkäufer den Verkauf von Rechts wegen widerrufen, unabhängig etwaiger Schadenersatzforderungen an den Käufer, es sei denn, der Verkäufer zieht es vor, die Zwangsvollstreckung des Auftrags zu verlangen. Die Stornierung betrifft nur die betreffende Bestellung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle laufenden oder noch zu liefernden Bestellungen zu stornieren.

Im Falle des Rücktritts ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund der Eigentumsvorbehaltsklausel gemäß Artikel 8 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Rechts wegen zurückzufordern.

      Infolgedessen wird der Verkäufer die Ware unverzüglich vom Käufer zurücknehmen, der sich hiermit einverstanden erklärt und den Verkäufer außerdem ermächtigt, Forderungen gegenüber Drittkäufern der verkauften und noch nicht vollständig bezahlten Ware einzufordern.

Artikel 7: Weiterverkauf der Waren

Der Käufer darf die gelieferte Ware ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht umpacken oder in sonstiger Weise zum Zwecke des Weiterverkaufs verändern.

Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Käufer auszusetzen, unabhängig etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüber den Käufer.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt und Risikoübergangsklausel

DIE WARE BLEIBT BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES KAUFPREISES IN HAUPT- UND NEBENSACHE EIGENTUM DES VERKÄUFERS. VERLUST- UND SCHADENSRISIKEN FÜR DIE WARE SOWIE DARAUS ENTSTEHENDE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN WERDEN DEM KÄUFER IN DEM MOMENT ÜBERTRAGEN, IN DEM DIE WARE DEM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD (AB WERK). DER KÄUFER IST VERPFLICHTET, EINE VERSICHERUNG ZUR DECKUNG DER RISIKEN ABZUSCHLIESSEN, DIE SICH AUS DER ÜBERLASSUNG DER WARE ERGEBEN, UND DEN VERKÄUFER ÜBER ALLE MASSNAHMEN ZU UNTERRICHTEN, DIE VON SEITEN DRITTER IN BEZUG AUF DIE WARE GETROFFEN WERDEN, WIE Z.B. PRAKTISCHE PFÄNDUNGEN. DER KÄUFER VERPFLICHTET SICH, DIE GELIEFERTE WARE BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES KAUFPREISES SO AUFZUBEWAHREN, DASS SIE ALS EIGENTUM DES VERKÄUFERS IDENTIFIZIERT WERDEN KANN UND SIE NICHT MIT ANDEREN WAREN ANDERER LIEFERANTEN ZU VERMISCHEN.

Artikel 9: Streitschlichtung

      Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Verkäufe selbst ergeben, unterliegen ausschließlich dem französischen Recht, wobei der Gerichtstand MULHOUSE das einzig zuständige Gericht ist. Dies gilt auch im Falle eines Garantieabrufs und im Falle mehrerer Beklagter.

      Der internationale Verkauf unterliegt dem WIENER ÜBEREINKOMMEN vom 11. April 1980, mit Ausnahme der Artikel 33, 45 und 84.1.